Besucherinfo

e

Öffnungszeiten


Sporthallen und Schwimmhalle


Montag - Freitag


07.00 - 22.00 Uhr


Samstag


08.00 - 22.00 Uhr


Sonn- und Feiertag


10.00 - 18.00 Uhr


An folgenden Feiertagen bleibt die Schwimmhalle geschlossen:

Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester, Neujahr, Ostersonntag, Pfingstsonntag.

Bitte beachten Sie, dass die Schwimmhalle zu den Öffnungszeiten auch von Vereinen genutzt wird. Den Belegungsplan finden Sie hier.

Letzter Einlass ist eine Stunde vor Schließung der Einrichtung.

Sauna


Montag, Dienstag und Freitag


10.00 - 22.00 Uhr


Gemischt


Mittwoch


10.00 - 22.00 Uhr


Damen


Donnerstag


10.00 - 14.00 Uhr

14.00 - 22.00 Uhr


Herren

Gemischt


Samstag


09.00 - 22.00 Uhr


Gemischt


Sonn- und Feiertag


10.00 - 18.00 Uhr


Gemischt


An folgenden Feiertagen bleibt die Sauna geschlossen:

Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester, Neujahr, Ostersonntag, Pfingstsonntag.

Letzter Einlass ist eine Stunde vor Schließung der Einrichtung.

Bistro


Das Bistro Freischwimmer befindet sich im Freizeitbad baff und steht den Schwimm- und Sporthallennutzern zur Verfügung.

Öffnungszeiten.

Sporthalle nutzen


Die Nutzung der Sporthallen kann per E-Mail beantragt werden. Dies gilt sowohl für die regelmäßige Nutzung, als auch für die Nutzung für Einzelveranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sportfeste). Bitte geben Sie eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.


Bitte teilen Sie uns Folgendes mit:

  • Welche Nutzung ist beabsichtigt (Vereinssport, Wettkampf etc.)?
  • Was möchten Sie nutzen (z.B. ein Hallenteil der Drei-Feld-Halle)?
  • Nutzungsumfang (Bsp. montags, von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr)
  • Sofern es sich um zwei Trainingsgruppen handelt, bitten wir um eine entsprechende Angabe (Bsp. 15.00 – 15.45 Uhr Kinder; 15.45 – 16.30 Uhr Erwachsene)
  • Nutzungszeitraum (Bsp. ganzes Schuljahr)
  • Wer ist Vertragspartner (Schule, Verein etc.)?
  • Trainieren Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) oder Erwachsene?
  • für die Zuordnung der Umkleidekabinen: Trainieren sowohl männliche, als auch weibliche Personen? Wie viele Sportler trainieren?


Um die Sporthalle nutzen zu können, ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages erforderlich. Sofern Sie auch die Schwimmhalle nutzen wollen, wird hierfür ein separater Vertrag vereinbart. Der Nutzungsvertrag gilt schuljahresübergreifend.

Bis zum 15.03. des laufenden Schuljahres benötigen wir die Belegungswünsche für das darauffolgende Schuljahr. Die Anfragen werden mit den Belegungskapazitäten abgeglichen. Im Idealfall erhalten Sie Ihre Wunschzeiten, die im Vertragsanschreiben mitgeteilt werden. Dieses Anschreiben wird jedes Schuljahr erneuert.


Gerne stehen wir Ihnen für Fragen bezüglich der Verfügbarkeit und Nutzungsmodalitäten zur Verfügung.

Wichtige Informationen


SPORTHALLEN-ORDNUNG